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Energiepass oder Energieausweis nach Energiesparverordnung Pflicht für Immobilieneigentümer

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Geschrieben von: Yo Lei Tung

Energiepass oder Energieausweis nach Energiesparverordnung Pflicht für Immobilieneigentümer

Die Vorlage eines Energiepass oder Energieausweis nach der der Energiesparverordnung 2007 für Bestandsgebäude wird ab 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie. Der Energieausweis wird von Bauingenieurbüros und anderen anerkannten Stellen ausgestellt.

Der Energieausweis gibt eine Einschätzung über den energetischen Zustand eines Gebäudes, der aufgrund der Energieeinsparverordnung ausgestellt wird. Die beauftragten Aussteller nehmen die Immobilie unter die Lupe und bewerten den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen sollen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch reduziert werden kann. Der Einschätzung liegt der Primärenergiebedarf des Hauses zugrunde. Wie hoch dieser Energieverbrauch ist, hängt davon ab, in welchem heiztechnischen und baulichen Zustand das Gebäude ist.

 Die Energieeinsparverordnung  (EnEV) ist Teil des deutschen Baurechts. In der Energieeinsparverordnung werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinspargesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Der Energieausweis wird von Bauingenieurbüros und anderen anerkannten Stellen ausgestellt. Eine Expertensuche finden Sie hier: Ausstellung Energieausweis